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Achern, den 23. Oktober 1849

Sasbach (Verschollenheitserklärung)
Da Michael Bürk von Sasbach, der am 14. August 1848 erlassenen Aufforderung ungeachtet, sich zum Empfang seines Vermögens nicht gemeldet hat, so wird derselbe nunmehr für verschollen erklärt und das Vermögen desselben seinen erbberechtigten Verwandten in fürsorglichen Besitz gegeben gegen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsleistung.



Achern, den 10.Oktober 1859

Sasbach (Verschollenheitserklärung)
Da seit der Verschollenheitserklärung des Ignaz Willy von Sasbach am 29.September 1859 30 Jahre abgelaufen sind, so wird dessen Erbe Josef Willy, zur Zeit Mautaufseher in Triest, in den Besitz des Vermögens des Ersten hiermit endgültig einzuweisen.