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Allgemeines Anzeigenblatt, den 11. Februar 1859

Urloffen
Da die Geschwister Adrian, Egidius und Emilie Leible von Urloffen auf die oberamtliche Aufforderung vom 2. Januar des Jahres 1858, keine Nachricht von sich gegeben, so werden dieselben auf gestellten Antrag für verschollen erklärt und deren zurückgelassenes Vermögen den nächsten erbberechtigten Verwandten gegen Sicherheitsleistung in Besitz gegeben.



Allgemeines Anzeigenblatt, den 30. Januar 1863

Urloffen
Die Maria Anna Langeneckert von Urloffen, welche sich im Jahre 1845 mit ihren Eltern nach Amerika begeben, aber seit 8 Jahren keine Nachricht mehr von sich gegeben, wird anmit aufgefordert, ihr dahier befindliches, in ca. 600 fl. bestehendes Vermögen binnen Jahresfrist in Empfang zu nehmen, ansonst dieselbe für verschollen erklärt und das Vermögen den nächsten erbberechtigten Verwandten in fürsorglichen Besitz überwiesen würde.
(Am 18. Februar 1864 wird sie für verschollen erklärt)