Wochenblatt Offenburg, den 2. Dezember 1859
Schutterwald (Erbaufforderung)
Florentin Hofstetter, von Schutterwald, welcher im Jahr 1846 als Schreinergesell mit einem Pass nach Amerika gewandert ist, ohne seither von seinem Aufenthalt Nachricht zu geben, ist als Miterbe zum Nachlasse seiner Mutter Maria Anna, geb. Fritz, Anton Hofstetters Witwe, in Schutterwald berufen.. Derselbe wird daher aufgefordert, binnen 3 Monaten persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zur Empfangnahme der mütterlichen Erbschaft dahier sich zu melden, als sonst nach Umfluss dieser Frist die Erbschaft unter die bekannten und anwesenden Erben so verteilt wird, als ob der Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.
Allgemeines Anzeigenblatt, den10. Juli 1858
Schutterwald (Erbaufforderung)
Zu dem Nachlasse der Magdalena Bürkle, im Leben Ehefrau des Alois Fritz von Schutterwald, ist auch ihr Sohn erster Ehe, Andreas Junker, berufen, welcher im Jahr 1846 mit Staatserlaubnis nach Nordamerika ausgewandert ist. Da der Aufenthalt desselben unbekannt ist, wird er hiermit aufgefordert sich innerhalb 3 Monaten, vom Tage dieser Bekanntmachung gerechnet, dahier anzumelden, widrigenfalls der Erbschaft Denjenigen zugeteilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn er, der Vorgeladene, zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Offenburg, den 10. August 1863
Schutterwald (Verschollenheitserklärung)
Helene Schley von Schutterwald, welche der diesseitigen Aufforderung vom 18. Juni 1862 Nr 5041nicht nachgekommen ist, wird für verschollen erklärt und ihr Vermögen den nächsten erbberechtigten Verwandten in fürsorglichen Besitz gegeben.