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Kork, den 24. Februar 1859
Erbvorladung
Die beiden Geschwister Jakob und Elisabetha Pfriemer von Kork, vor sechs Jahren nach Amerika ausgewandert, ohne seither Nachricht von sich gegeben zu haben, sind der Erbschaft ihres am 18. November 18 58 verstorbenen Bruders Johann Pfriemer von hier berufen und werden hiermit aufgefordert ihre Erbansprüche geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft denjenigen zugeteilt werden müsste, welchen sie zukäme, wenn die Abwesenden zur Zeit des Erbanfalls, nicht mehr am Leben gewesen wären.



Kork, den 14. Marz 1859

Legelshurst(Erbvorladung)
Catharina Erhard
, Ehefrau des Bürgers und Landwirts Jakob Moosmann aus Legelshurst, mit welchem sie vor 25 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, ohne seither Nachricht von sich gegeben zu haben, ist zur Erbschaft ihrer am 30. Dezember 1858 gestorbenen Mutter Michel Erhards Witwe Barbara Huber von Legelshurst berufen, und wird hiermit aufgefordert, zur Empfangnahme dieser Erbschaft binnen 3 Monaten sich zu melden , widrigenfalls dieselbe Denjenigen zugeteilt werden müsste, welchen sie zukäme, wenn sie- die Vorgeladene- zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben wäre.



Kork, den 14. März 1859

Legelshurst (Erbvorladung)
Zur Erbschaft der am 30. Dezember 1848 gestorbenen Michael Erhard´s III. Witwe, Barbara Krieg von Legelshurst, sind mit anderen Kindern und Enkel der Sohn Johann Erhard und die Enkel Jakob Erhard und David und Jakob Urban berufen, welche vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewandert sind.
Da deren Aufenthaltsort unbekannt ist, so werden sie hiermit aufgefordert sich binnen 3 Monaten zur Empfangnahme der ihnen eröffneten Erbschaft sich zu melden, widrigenfalls dieselbe Denjenigen zugeteilt werden müsste, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.



Kork, den 22. März 1859

Hesselhurst (Erbvorladung)
Die drei Geschwister Johann Jakob, Anna Maria und Christina Walter , ledig, großjährig von Hesselhurst- vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewandert, ohne seither Nachricht von sich gegeben zu haben, sind mit ihren übrigen Geschwistern zur Erbschaft ihrer am 13. Dezember 1858 zu Hesselhurst ledig gestorbenen Schwester Elisabetha Walter berufen. Da der Aufenthaltsort der Ausgewanderten unbekannt ist, so werden sie hiermit aufgefordert sich binnen 3 Monaten zur Empfangnahme der ihnen eröffneten Erbschaft sich zu melden, widrigenfalls dieselbe Denjenigen zugeteilt werden müsste, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.



Kork, den 15. April 1859

Legelshurst (Erbvorladung)
Zur Erbschaft der am 6. Dezember 1858 gestorbenen Bierbrauer und Krämer Johann Erhard VII. Ehefrau, Marie Jockers von Legelshurst sind als gesetzlich nächste Erben deren beide Brüder Johann und Jakob Jockers von Legelshurst berufen, welche vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewandert sind und seither keine Nachricht von sich gegeben haben, sondern dort kinderlos gestorben sein sollen.
In diesem Falle wären sodann mit Anderen zu obenerwähnter Erbschaft des Vaters =Bruders Kinder-Georg und Johann Michael Jockers – von Legelshurst berufen, welche ebenfalls vor mehreren Jahren nach Amerika ausgewandert sind und seither keine Nachricht von sich gegeben haben. Diese abwesenden Erben werden hiermit aufgefordert, ihre Erbansprüche an den Nachlass der obengenannten Erblasserin binnen 3 Monaten bei der unterzeichneten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls die eröffnete Erbschaft Denjenigen zugeteilt werden müsste, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.



Kork, den 19.März 1849

Leutesheim (Aufforderung)
Die heimliche Auswanderung des Michael Zier von Leutesheim betreffend
Michael Zier
von Leutesheim hat sich im Jahr 1846 ohne Erlaubnis aus seiner Heimat entfernt und soll nach Amerika ausgewandert sein. Derselbe wird aufgefordert, sich hierüber binnen 3 Monaten zu verantworten, ansonst er des Orts- und Staatsbürgerrechts verlustig erklärt und der gesetzliche Vermögensnachteil gegen ihn ausgesprochen würde. Sein Vermögen wird andurch mit Beschlag belegt.



Kork, den 10. Mai 1849

Willstätt (Erbvorladung)
Jakob Walter
, ledig, aus Willstätt, diesseitigen Amtsbezirks, verließ 1831 seine Heimat, angeblich um nach Amerika zu reisen. Seitdem gab er keine Nachricht mehr von sich , und konnte sein Aufenthaltsort nicht ermittelt werden. Jakob Walter ist ein Vermögen von 2000 fl. ,das zur Zeit unter Verwaltung des Johann Kaspar von Willstätt steht, anerfallen.
Auf Antrag der Erbberechtigten nun wird Jakob Walter aufgefordert , entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten sich in Bezug auf sein Vermögen dahier binnen Jahresfrist zu erklären und solches in Empfang zu nehmen, oder darüber anderweitig zu verfügen, ansonst er auf weiteres Anstehen der Erbberechtigten für verschollen erklärt und Letztern sein Vermögen in fürsorglichen Besitz gegeben werden würde.



Kork, den 6. November 1849

Zierolshofen (Verschollenheitserklärung)
Da sich Johann Uhl von Zierolshofen auf die öffentliche Aufforderung vom 31. Juli 1848 zur Empfangnahme seines Vermögens nicht gemeldet hat, so wird derselbe nunmehr auf Antrag seiner Verwandten für verschollen erklärt, und dieselben gegen Cautionsleistung in fürsorglichen Besitz seines Vermögens eingewiesen.



Kork, den 22. Juli 1859

Kork (Erbvorladung)
Zur Erbschaft des am 8. April 1859 verstorbenen hiesigen Bürgers und Tagelöhners Michael Steurer III. sind dessen beide abwesenden Söhne Georg und Michael Steurer von hier berufen, welche schon vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewandert sind undseither keine Nachricht von sich gegeben haben.
Da ihr Aufenthaltsort dahier unbekannt ist, so werden sie hiermit aufgefordert binnen 3 Monaten zur Empfangnahme der väterlichen Erbschaft sich zu melden, andernfalls solche Denjenigen zugeteilt würde, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären.



Kork, den 22.August 1859
Dorf Kehl (Erbvorladung)
Die beiden ledigen und großjährigen Geschwister Magdalena und Christina Kirrmann von Dorf Kehl, vor sechs Jahren nach Nordamerika ausgewandert, ohne seither Nachricht von sich gegeben zu haben, sind zur teilweisen Erbschaft ihres am 7. Juni 1858 verstorbenen Oheims, des verwitweten Bürgers und Fischers Mathias Kirrmann I. von Dorf Kehl berufen.
Da ihr Aufenthaltsort dahier unbekannt ist, so werden sie oder ihre etwaigen Rechtsnachfolger hiermit aufgefordert sich zur Empfangnahme ihrer Erbteile von heute an binnen 3 Monaten entweder in Person oder eines Bevollmächtigten bei der unterzeichneten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls die eröffnete Erbschaft Denjenigen zugeteilt werden müsste, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.



Kork, den 12. Februar 1858

Legelshurst (Erbaufforderung)
Die Gebrüder Michael und Jakob Krieg von Legelshurst, im Jahr 1851 nach Nordamerika ausgewandert, ohne sichere Nachricht von ihrem jetzigen Wohnort seither gegeben zu haben, sind zur Erbschaft ihrer verstorbenen Schwester Katharina Krieg , gewesene Ehefrau des Ratsschreibers Johann Herrel in Legelshurst, berufen und werden hiermit aufgefordert binnen drei Wochen , von heute, zur Empfangnahme der für sie eröffneten Erbschaft sich zu melden, widrigenfalls dieselbe lediglich Denjenigen zugeteilt würde, welchen sie zukäme, wenn sie, die Aufgeforderten , zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wären.



Allgemeines Anzeigenblatt, 1. Mai 1858

Stadt Kehl (Erbaufforderung)
Karl Müller
von Stadt Kehl, als lediger Bäcker vor 23 Jahren nach Amerika ausgewandert, ist zur Erbschaft seiner am 5. Februar 1858 verstorbenen Mutter Philipp Müllers Witwe, Franziska, geborene Schneider, von Stadt Kehl berufen und wird, da sein Aufenthaltsort dahier unbekannt ist, hiermit aufgefordert binnen 3 Monaten zur Empfangnahme der mütterlichen Erbschaft sich zu melden , widrigenfalls dieselbe lediglich Denjenigen zugeteilt würde, welchen sie zukäme, wenn er, der Vorgeladene , zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.



Allgemeines Anzeigenblatt, den 29. Juli 1858

Stadt Kehl (Erbaufforderung)
Karl Ludwig, Albert
und Magdalena Schlotterbeck von Stadt Kehl sind mit ihren übrigen Geschwistern zur Erbschaft ihres am 18. April 1857 gestorbenen Großvaters, des Fischers Mathias Walter von Sundheim berufen. Da der Aufenthalt des Karl Ludwig, Albert und der Magdalena Schlotterbeck, welche sich vor einigen Jahren nach Nordamerika begeben haben, dahier unbekannt ist, so werden dieselben mit Frist von 3 Monaten zur Erbteilung mit dem Bemerken öffentlich vorgeladen, dass bei ihrem Nichterscheinen die Erbschaft lediglich Denjenigen werde zugeteilt werden, welche sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wären.



Allgemeines Anzeigenblatt, den 6. Dezember 1858

Auenheim (Verschollenheitserklärung)
Wird Georg Friedrich Fuchs von Auenheim, welcher auf die diesseitige Aufforderung vom 26. November 1857, binnen Jahresfrist keine Nachricht von sich gegeben hat, hiermit verschollen erklärt und dessen Vermögen seinen nächsten erbfähigen Verwandten gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben.

Kork, den 17. August 1863

Neumühl
Johann Pfoser
von Neumühl, Sohn der verstorbenen Barbara Pfoser von da, der sich im Jahre 1831 von Hause entfernt hat, und seither keine Nachricht von sich gegeben hat, wird aufgefordert binnen Jahresfrist Kunde hierher zu geben, widrigenfalls er für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen mutmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistungen in fürsorglichen Besitz übergeben würde.



Kork, den 30. März 1864

Leutesheim (Verschollenheitserklärung)
Da Elisabetha Keck von Leutesheim, Ehefrau des Wilhelm Reiser I. von Auenheim, der diesseitigen Aufforderung vom 12. März 1863 keine Folge geleistet hat, wird dieselbe für verschollen erklärt und ihr Vermögen den mutmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz übergeben.



Kork, den 30. Juli 1864

Bodersweier (Verschollenheitserklärung)
Johannes Baas
von Bodersweier, welcher der diesseitigen Aufforderung vom 25. März 1863, ungeachtet in der ihm gesetzten Frist keine Nachricht von sich gegeben hat, wird auf Antrag der Beteiligten für verschollen erklärt und sein Vermögen den nächsten Anverwandten gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben.