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Haslach, den 9.Januar 1849

Fischerbach (Aufforderung)
Theodor
Gutmann von Fischerbach hat sich im Besitze eines Heimatscheines vor etwa 7 Jahren von Hause entfernt, und sich nach inzwischen von ihm selbst eingegangenen Nachrichten nach Amerika, Staat Indiana, begeben, und dort sich verehelicht und häuslich niedergelassen, ohne die Staatserlaubnis zur Auswanderung und resp. Verehelichung diesseits eingeholt zu haben. Derselbe wird daher aufgefordert, binnen 3 Monaten zurückzukehren und sich über seinen unerlaubten Austritt zu verantworten, widrigens nach dem Gesetze vom Dezember 1803 und vom 5. Oktober 1820 gegen ihn verfahren werden müsste.



Haslach, den 7. April 1849

Fischerbach
Theodor Gutmann
von Fischerbach, welcher auf unsere Aufforderung vom 24. Dezember 1848 bis jetzt noch nicht wieder zurückgekehrt ist, wird hiermit für ausgetreten und deshalb seines Heimatrechtes für verlustig erklärt, und sollen drei Prozent von demjenigen Vermögens eingezogen werden , welches derselbe sich genommen hat, aber welches er in der Folge noch ins Ausland unter irgend einem Titel ziehen lassen würde.



Wolfach, den 30. April 1858

Oberwolfach (Erbvorladung)
Die Ehefrau des Johann Baptist Nock von Oberwolfach, Cäcilie, geb. Faißt, die im Jahre 1854 mit ihrem Ehemann und Familie nach Amerika auswanderte und seither keine Nachricht von ihrem Aufenthaltsort geb, ist zur Erbschaft ihrer kinderlos verstorbenen Base, Benedikt Faißt´s Witwe, von Kinzigtal mitberufen.
Weil der Aufenthaltsort der genannten Erbin unbekannt ist, so ergeht an dieselbige die Aufforderung, sich innerhalb 3 Monaten zur Empfangnahme ihrer Erbschaft entweder persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten bei unterzeichneter Stelle zu melden , als sonst nach Ablauf dieser Frist ihr Erbteil denjenigen Miterben zugeteilt wird, denen er zukäme, wenn sie zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.
Gleichzeitig wird der ebenfalls an unbekannten Orten abwesende weitere Miterbe Thomas Schmieder, Küfer von Kinzigtal, dessen Existenz aber von den Erben anerkannt wurde, zur weiteren eigenen Wahrung seiner Rechte von oben genannten Erbanfall mit dem Anfügen, andurch benachrichtigt, dass für ihn Bürgermeister Schorn von Kinzigtal als Abwesenheitspfleger aufgestellt wurde und dass sein Erbteil sich auf 5 fl. 44 kr. berechnete.


Gengenbach, den 2. Juni 1858

Nordrach (Erbvorladung)
Zur Verlassenschaft des in Nordrach verlebten Bürgers und Tagelöhners Christian Heiter sind seine beiden Söhne Josef und Michael Heiter, die sich vor mehreren Jahren nach Amerika begeben haben sollen, als Erben berufen. Da ihr Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, so werden sie auf diesem Wege zur Erbteilung ihres Vaters mit Frist von 3 Monaten von heute an , mit dem Anfügen vorgeladen, dass im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft Denjenigen zugeteilt werden würde, denen sie zukäme, wenn sie, die Vorgeladenen , zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätten.











Gengenbach, den 19.Juli 1858

Unterharmersbach (Erbvorladung)
Zur Verlassenschaft der Witwe des verlebten Lorenz Killig von Unterharmersbach, Katherine, geb. Kasper allda sind ihre beiden Geschwister Simon und Viktoria Kasper von Unterharmersbach als Erben berufen. Da ihr Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, so werden sie auf diesem Wege zur Erbteilung mit dem Anfügen mit Frist von drei Monaten vorgeladen, dass im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft Denjenigen zugeteilt werden wird, denen sie zukäme, wenn sie, die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätten.



Gengenbach, den 7. September 1858

Unterharmersbach (Erbvorladung)
Zur Verlassenschaft des in Unterharmersbach verlebten Bürgers und Leibgedingers Anton Heizmann ist seine Tochter Magdalena Heizmann als Erbe berufen. Da ihr Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, so wird sie resp., ihre Leibeserben, nunmehr zur Erbteilung auf diesem Wege mit Frist von 3 Monaten mit dem Anfügen vorgeladen, dass im Falle ihres Nichterscheinens die Erbschaft Denjenigen werde zugeteilt werden, denen sie zukäme, wenn sie, die Vorgeladenen, zur Zeit des Erbfalls nicht
mehr gelebt hätte.



Haslach, den 11. Dezember 1858

Mühlenbach (Erbvorladung)
Johannes, Xaver
und Augustin Kern von Mühlenbach, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, sind zur Erbschaft ihrer unterm 16. Juli 1858 verstorbenen Mutter Maria Anna, geb. Siegel , Johann Georg Kern´s Witwe von Mühlenbach berufen und werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb 3 Monaten bei unterzeichneter Stelle zur Empfangnahme der Erbschaft zu melden, widrigenfalls letztere lediglich Denen zugeteilt wird, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen nicht mehr am Leben sind.



Gengenbach, den 22. Dezember 1862

Berghaupten (Erbvorladung)
Karl Faißt
, Bäcker von Berghaupten, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, ist zur Erbshaft seines Vaters Benedikt Faißt, Bäckermeister von Berghaupten gerufen, und wird hiermit aufgefordert binnen 3 Monaten zur Erbteilung dahier zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich Denjenigen zugeteilt würde, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.



Gengenbach, den 22. Januar 1863

Gengenbach (Verschollenheitserklärungen)
Da Eduard Weißenrieder von Gengenbach der diesseitigen Aufforderung vom 9. August 1862 keine Folge geleistet hat,so wird derselbe für verschollen erklärt und sein Vermögen auf Antrag der Beteiligten den nächsten Anverwandten gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben.



Wolfach, den 6. Mai 1863

Bergzell (Verschollenheitserklärung)
Nachdem die Verschollenheit des Joseph Benz von Bergzell 30 Jahre angedauert hat, wird die fürsorgliche Besitzeinweisung seiner nächsten Verwandten in das Vermögen des Verschollenen für entgültig und die gestellte Sicherheit für erloschen erklärt.
Gengenbach, den 1. August 1863

Unterharmersbach (Verschollenheitserklärung)
Theresia Graff
von Unterharmersbach, welche sich auf unsere Aufforderung vom 10. Juni 1862 nicht gemeldet hat, wird hiermit für verschollen erklärt und ist ihr Vermögen von 258 fl. 35 kr ihren nächsten Verwandten in fürsorglichen Besitz zu geben.



Gengenbach, den 25. September 1863

Biberach (Aufforderung)
Metzger Hieronymus Heitzmann von Biberach, geboren am 24. September 1808, hat sich im Jahr 1830 auf Wanderschaft begeben und seither nichts mehr von sich hören lassen.
Derselbe wird aufgefordert sich binnen Jahresfrist hier zu melden, ansonst er für verschollen erklärt und sein in ungefähr 465 fl. bestehendes Vermögen seinen nächsten Verwandten gegen Kaution in fürsorglichen Besitz zugewiesen werde.



Gengenbach, den 29. Januar 1864

Oberharmersbach (Verschollenheitserklärung)
Da Augustin Lehmann von Oberharmersbach auf unsere Aufforderung vom 29. März 1862 sich nicht gestellt und keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe für verschollen erklärt und sein in 480fl. 1 kr. bestehendes Vermögen seinen nächsten Verwandten in fürsorglichen Besitz gegeben, gegen eine Kaution von 592 fl.



Wolfach, den 8. März 1864

Mühlenbach (Verschollenheitserklärungen)
Der ledige Michael Matt von Mühlenbach wird, da er auf die unterm 10.Februar 1863 an ihn ergangene öffentliche Aufforderung keine Nachricht von sich gegeben hat, anmit für verschollen erklärt und sein in ca. 500 fl. bestehendes Vermögen seinen nächsten Verwandten in fürsorglichen Besitz gegeben; was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.



Gengenbach, den 9. Juni 1864

Biberach (Verschollenheitserklärung)
Da Maria Anna Marx von Biberach der diesseitigen Aufforderung vom 30. Oktober 1862 keine Folge geleistet hat, wird dieselbe für verschollen erklärt und ihr Vermögen den mutmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz übergeben.



Wolfach, den 21. Juni 1864

Hofstetten (Verschollenheitserklärungen)
Nachdem Joseph und Wendelin Schmieder von Hofstetten ungeachtet der diesseitigen Aufforderung vom 23. Juli 1862 keine Nachricht von sich gegeben haben, so werden dieselben dem gestellten Antrag gemäß für verschollen erklärt und die mutmaßlichen Erben in den fürsorglichen Besitz des zurückgelassen Vermögens gegen Sicherheitsleistung in Besitz gegeben.