Name |
Alter |
Wohnort |
Datum der Fahndung |
Anmerkungen |
Bader Anton |
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Durbach |
5. Dezember 1859 |
(Konskriptionspflicht)ist nicht zur Konskription pro 1860 erschienen. |
Börsig Daniel |
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Durbach |
2. April 1859 |
(Aufforderung)Gefreiter vom Großherzoglichen 2. Infanterie-Regiment Prinz von Preußen, hat sich unerlaubt entfernt und wird aufgefordert sich bei seinem Kommando zu stellen |
Bruder Vital |
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Durbach |
24.Januar 1863 |
(Straferkenntnis)Ist nicht zur Rekrutenaushebung für das Jahr 1863 erschienen und hat der Aufforderung vom 18. Dezember 1862 keine Folge geleistet. Er wird der Refraktion für schuldig erklärt und die gesetzliche Geldstrafe verfällt, sowie seines Orts- und Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt. |
Huber Anton |
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Durbach |
16.Dezember 1863 |
Sohn des Franz Xaver Huber,ist zur Rekrutenaushebung für das Jahr 1864 nicht erschienen.Da er der Aufforderung sich zu stellen nicht gefolgt ist, wird er am 7. März 1864, als Refraktär in die gesetzliche Strafe verfällt und seines Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt. |
Koger Balthasar |
33 |
Durbach |
22. August 1859 |
(Aufforderung)Soldat beim 2. Großherzoglichen Infanterie-Regiment in Rastatt hat sich aus seiner Garnison entfernt.Am 24. September 1859 wird er der Desertion für schuldig erklärt. |
Seewald Valentin |
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Durbach |
22. Januar 1859 |
(Straferkenntnis)ist nicht zur Konskription pro 1859 erschienen und wird wegen Refraktion in die gesetzliche Strafe verfällt |
Vollmer Joseph |
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Durbach |
30.Juni 1858 |
(Aufforderung)Soldat im 4. Infanterie-Regiment Markgraf Wilhelm hat sich unerlaubter Weise von seinem Regiment entfernt. Er wird aufgefordert sich binnen 4 Wochen zu melden. |
Winter Georg |
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Durbach |
21. Januar 1858 |
(Aufforderung)Gefreiter vom großherzoglichen III. Füsilier- Bataillon, hat sich unerlaubt aus seiner Heimat entfernt, wohin derselbe beurlaubt war. Am 27. Februar 1858 wird er der Desertion für schuldig erklärt. |
Winter Karl |
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Durbach |
16. Dezember 1863 |
Ist zur Rekrutenaushebung für das Jahr 1864 nicht erschienen.Da er der Aufforderung sich zu stellen nicht gefolgt ist, wird er am 7. März 1864, als Refraktär in die gesetzliche Strafe verfällt und seines Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt. |